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Funkfernsteuerung (FFSt)

Triebfahrzeugführer im Rangierdienst können mit Funkfernsteuerung ausgerüstet werden und als „Lokrangierführer“ die Rangierprozesse beschleunigen. Gleichzeitig können andere Mitarbeiter flexibler eingesetzt werden, da nicht für jede Rangierfahrt ein Triebfahrzeugführer und ein Rangierbegleiter eingesetzt werden müssen.

Mit dieser Schulung qualifizieren Sie Ihre Triebfahrzeugführer*innen weiter, um selbstständig auf Ihren Betriebsanlagen den Rangierdienst durchführen zu können. Zur Grundausbildung an der Funkfernsteuerung gehört die Bedienung und die einzuhaltenden Regeln gem. UVV sowie nach Betriebsregelwerk VDV (blaue Seiten) und der jeweiligen Betriebsanleitung des Triebfahrzeugs und der Funkfernsteuerung.

In der Ausbildung werden behandelt:

  • UVV bei FFSt
  • Vorbereitung, Inbetriebnahme und Prüfung der FFSt
  • Durchführung des Betriebes mit der FFSt
  • Abrüsten der FFSt
  • Unternehmensspezifische Anforderungen an den Betrieb mit FFSt
Bild von Funkfernsteuerung

Deine Voraussetzungen für den Kurs:

  • Mindestalter 20 Jahre zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung
  • Nachweis eines Schul- oder Berufsabschlusses
  • Gute Deutschkenntnisse auf B1 Niveau
  • Begeisterung für Technik
  • Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft für Schichtarbeit
  • bahnärztliche Tauglichkeit nach TfV
  • psychologische Tauglichkeit nach TfV

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kenntnisse über den Gebrauch der Funkfernsteuerung
  • Berücksichtigung EVU-spezifischer Anforderungen
Vom EBA anerkannte Ausbildungs- und Prüfstelle
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